Aufteilung des Erfolgs: Lizenzen und Erlöse
Schutzrechte, wie Patente oder Gebrauchsmuster einschließlich einschlägigem Know-how, sind die Grundlage für Lizenzverträge des KIT mit Unternehmen. Durch den Lizenzvertrag erwirbt das Unternehmen gewerbliche Nutzungsrechte am geistigen Eigentum des KIT, um damit zum Beispiel neue Produkte oder Verfahren auf den Markt zu bringen. Die Lizenzvergabe erfolgt gegen marktübliche, dem Umfang der gewerblichen Nutzung angepasste Lizenzgebühren. Aus diesem Grund stellen Schutzrechte für das KIT Vermögenswerte dar. Die resultierenden Erlöse aus der kommerziellen Verwertung dieser Vermögenswerte tragen zur Refinanzierung neuer Transferprojekte bei, z.B. durch den NEULAND Innovationsfonds des KIT. Das Lizenzteam des KIT ist zuständig für die Verhandlung, Ausarbeitung und Administration von Lizenzverträgen, einschließlich des Erlös- und Vergütungsmanagements.
Rückflüsse aus Lizenzeinnahmen
Beschäftigte profitieren von einer erfolgreichen kommerziellen Verwertung. Denn die Erlöse aus Lizenzverträgen und anderen Kommerzialisierungsarten (z. B. Verkauf von geistigem Eigentum, Auslizenzierung von Software) werden gemäß den Leitlinien zum Technologietransfer des KIT (PAL-Richtlinie) transparent aufgeteilt. Von diesen Rückflüssen profitiert das KIT gleich mehrfach:
- Erfinderin oder Erfinder bzw. Erfindergemeinschaft (Erfindungsvergütung)
- Institut oder Organisationseinheit des KIT, an der das den Lizenzeinnahmen zugrundeliegende geistige Eigentum entstanden ist
- NEULAND Innovationsfonds (internes Förderprogramm des KIT für Technologietransfer-Projekte)
Finanzieller Anreiz für wissenschaftliche Innovation
Die Vergütung von Beschäftigten für ihre erfinderische Leistung im Falle einer erfolgreichen Kommerzialisierung (Erfindungsvergütung) ist finanzielle Anerkennung und zugleich Anreiz, neue und innovative Ideen zu entwickeln. Jeder erfolgreiche technologische Transfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft stellt gleichzeitig ein besonderes Renommee für das KIT dar. Die Vergütung hängt dabei von den Einnahmen ab, die durch die Verwertung entstehen. Beschäftigte des KIT finden alle maßgeblichen Regularien sowie Anwendungsbeispiele zur Erfindungsvergütung und den Umgang mit Lizenzeinnahmen in den Leitlinien zum Technologietransfer am KIT.
Sie haben etwas erfunden und das KIT meldet Ihre Erfindung zum Patent an? Dann erhalten Sie gemäß PAL-Richtlinie in den Leitlinien zum Technologietransfer eine Prämie für Ihre erfinderische Tätigkeit. Voraussetzung für eine Erfindungsprämie ist die jeweils erfolgte Patentanmeldung auf den Namen des KIT. Die Erfindungsprämie wird durch das Patentteam verwaltet.
Sie haben etwas erfunden und das geschützte Wissen darüber hinaus in Form einer Lizenzierung verwertet? In diesem Fall erhalten Sie Erfindungsvergütung. Basis für die Erfindungsvergütung sind die Einnahmen aus Lizenzverträgen. Die PAL-Richtlinie in den Leitlinien zum Technologietransfer am KIT regelt die Vergütung von Erfindungen, Software und qualifizierten technischen Verbesserungsvorschlägen. Die Erfindungsvergütung wird über das Lizenzteam verwaltet.