Unsere IP-Services für Beschäftigte
Über die Fachreferate finden Sie die für Ihr Institut zuständige Ansprechperson. Diese gibt Ihnen zu allen Fragen rund um geistiges Eigentum Auskunft.
- Beratung von Erfinderinnen und Erfindern
- Entgegennahme und Bearbeitung von Erfindungsmeldungen
- Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern im In- und Ausland
- Beratung zum Aufbau eines Schutzrechtsportfolios
- Verteidigung von Patentanmeldungen bei Einsprüchen Dritter
- Beratung zum Schutz von Know-how und nicht technischen Schutzrechten wie z.B. Marken, Designs
- Beratung zum Schutz von Software
- Strategische Begleitung der Institute in Schutzrechtsfragen
Beratungsmöglichkeiten für Studierende ohne bestehendes Angestelltenverhältnis am KIT finden Sie bei der IHK Karlsruhe.
Informationen zu Erfindungen
Umfangreiche Informationen zum Technologietransfer am KIT, zum Umgang mit geistigem Eigentum und Erfindungen sowie zur Erfindervergütung finden Sie in den „Leitlinien zum Technologietransfer am KIT“.
Nach dem Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) sind Erfindungen gegenüber dem KIT meldepflichtig. Unser Patentteam prüft dann, ob eine freie oder eine Diensterfindungen vorliegt.
Um die Schutzfähigkeit Ihrer Entwicklungen nicht zu gefährden, sollten Sie dem KIT Erfindungen bereits vor einer Veröffentlichung als Erfindung melden. So kann rechtzeitig ein Patent beim Patentamt angemeldet werden.
Eine erfolgreiche Schutzrechtsanmeldung ist Teamarbeit von wissenschaftlicher und patentfachlicher Kompetenz, für die kurze Kommunikationswege entscheidend sind.