Was ist geistiges Eigentum?

Am Anfang steht ein kreatives Ergebnis, eine Idee oder eine technische Erfindung, insbesondere zur Lösung einer gestellten Aufgabe. Damit entsteht bereits geistiges Eigentum, international auch Intellectual Property (IP) genannt, das als gewerbliche Leistung dem gewerblichen Rechtschutz in Form von technischen und nicht-technischen Schutzrechten oder als persönliche Schöpfung mit Vollendung eines Werks dem urheberrechtlichen Schutz zugeführt werden kann.

Unter geistigem Eigentum werden somit Rechte an immateriellen Gütern wie Arbeitsergebnissen, Know-how, Erfindungen, Patentanmeldungen und Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs oder auch Softwareprogrammen verstanden. In Anwendung der einschlägigen Gesetze (ArbNerfG, UrhG, BGB etc.) ist das KIT als Arbeitgeber Eigentümer allem durch seine Beschäftigten generierten geistigen Eigentums.

 

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Geistiges Eigentum sichern

Um technische Erfindungen, die von wissenschaftlichen Beschäftigten am KIT generiert werden, vor unerwünschter Nachahmung zu schützen, sollten diese schutzrechtlich durch Beantragung eines technischen Schutzrechts wie z.B. ein Patent oder ein Gebrauchsmuster gesichert werden. Geschütztes geistiges Eigentum stellt für das KIT einen Vermögenswert dar, beispielsweise können Nutzungsrechte hieran gegen Entgelt auslizenziert werden.

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Individuelle Beratung erhalten

Sie haben allgemeine Fragen zu technischen Schutzrechten (Patent, Gebrauchsmuster) oder nicht-technischen Schutzrechten (Softwareprogramme, Marken) oder zum allgemeinen Umgang mit geistigem Eigentum am KIT, dann wenden Sie sich an die Leitung Gewerblicher Rechtsschutz.

 

Im konkreten Bedarfsfall, z.B. einer Erfindung, stehen Ihnen die Patentreferentinnen und -referenten der jeweiligen Fachreferate beratend zur Seite.

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Know-how am KIT

Know-how ist Wissen, das als solches nicht geschützt oder nicht schutzfähig, aber dennoch im entsprechenden Umfeld wesentlich ist. Es muss zudem geheim (d.h. unveröffentlicht) und identifizierbar (d.h. dokumentiert) sein. Der Schutz vor Nachahmung liegt in diesem Fall allein in der Geheimhaltung.

 

Unser Merkblatt zu Know-how gibt Ihnen einen Überblick über diesen Spezialfall in der Verwertung.

Patentwissen vertiefen

Die zuständigen Patentämter bieten nicht nur die Möglichkeit, Patentrecherchen durchzuführen, sondern auch tiefergehende Informationen zum jeweiligen amtlichen Patentprozess sowie den amtlichen Gebühren, beispielsweise für Anmeldungen und Aufrechterhaltung (Jahresgebühren) von Patenten und Gebrauchsmustern.

 

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Praxistipp: IP-Checkup

Möchten Sie herausfinden, ob Ihre Entwicklung bereits in ähnlicher Form patentiert wurde? Ein erster IP-Checkup kann Ihnen dabei helfen, Klarheit zu schaffen. Nutzen Sie öffentlich zugängliche Patentdatenbanken für eine erste einfache Recherche, ob bereits etwas Gleiches oder Ähnliches geschützt wurde. Nutzen Sie hierzu öffentlich zugängliche Patentdatenbanken wie DEPATISnet oder Espacenet, die von den Patentämtern bereitgestellt werden, für eine erste fachliche Recherche.

  1. Geben Sie relevante Stichwörter oder Schlüsselbegriffe ein, um ähnliche Patente zu finden.
  2. Vergleichen Sie Ihre Entwicklung mit den bereits vorhandenen Patenten mit Blick auf eindeutige Unterschiede.
  3. Über den Vergleich der Unterschiede, z. B. der technischen Merkmale mit denen ein technisches Problem gelöst wird, können Sie das geistige Eigentum weiter charakterisieren und bewerten. Für den Vergleich ist wichtig, dass Sie ihr geistiges Eigentum in seiner Ausprägung und seinen Merkmalen ausreichend charakterisieren können.
  4. Finden Sie keine ähnlichen Patente, dann scheint eine Patentanmeldung vielversprechend. Wenden Sie sich für die nächsten Schritte an unser Patentteam.