Verwertung von Software

In den meisten Fällen lassen sich die komplexen Software-Entwicklungen der „Research Software Engineers“ nicht mithilfe von Patenten (Computer-implementierte Erfindungen) schützen. Stattdessen greift hier die Verwertung auf urheberrechtlicher Grundlage. Wir empfehlen, bei der Entwicklung der Software von Anfang an alle programmierten oder verbauten Software-Komponenten oder eingebundenen Bibliotheken mit einer „Software Bill of Materials“ (SBOM) transparent zu dokumentieren und idealerweise automatisiert zur Verfügung stellen zu können. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Nachhaltigkeit und die Verwertbarkeit von Software unter Open Source- oder proprietären Lizenzmodellen.

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Was Sie über Software am KIT wissen sollten

Weitere Informationen bietet unsere „Handreichung zu Free/Libre Open Source Software“ in den Leitlinien zum Technologietransfer (s. Kapitel 10).

Softworth – Beispiele für Wertschöpfung aus Software